Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden für jeden Kunden (im Weiteren auch die Vertragspartei genannt) der Eliet Europe nv Anwendung.
1. Die Überschreitung durch Eliet Europe nv eines eventuell vereinbarten Liefertermins, der stets und lediglich als Zieltermin angegeben wird, berechtigt weder zur Auflösung des Vertrags noch zum Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz.
2. Die Lieferung erfolgt “ab Werk” zu Otegem (Zwevegem Belgien) und an diesem Augenblick geht die vollständige Gefahr auf die Vertragspartei über. Die Vertragspartei ist gehalten, mindestens innerhalb von 8 Tagen nach Benachrichtigung durch die Eliet die Ware abzunehmen; sollte dies unterbleiben, so geht die Gefahr von Rechts wegen auf die Vertragspartei über. Auch wenn im Gegensatz zum oben angegebenen Erfüllungsort und zur o.a. Lieferungsweise die Waren frei Haus oder gegen Nachnahme versandt werden, oder per LKW von oder im Auftrag der Partei Eliet Europe nv abgeliefert werden, erfolgt diese Lieferung ab dem Augenblick, an dem die Ware das Werk verlassen hat, stets auf Gefahr der Vertragspartei. Die Beförderungskosten gehen zu Lasten der Vertragspartei.
3. Lediglich aufgrund der Tatsache der Lieferung nimmt die Vertragspartei die Konformität der gelieferten Ware oder erledigten Arbeit, der benutzten Verpackung, der Gleichförmigkeitsdokumente und der technischen Akte und Gebrauchsanleitung an.
4. Die Vertragspartei hat die Ware oder die Arbeit bei Erhalt sofort auf Fehler zu überprüfen. Außer beim von der Vertragspartie erbrachten Nachweis des Vorsatzes der Partei Eliet kann die Haftpflicht der Partei Eliet Europe nv nur unter nachstehenden Bedingungen, die alle zugleich erfüllt sein sollen, beansprucht werden: alle Mängelrüge sind schriftlich und begründet bei der Partei Eliet einzureichen, und dies für offensichtliche Mängel innerhalb von drei Tagen nach Ablieferung und für versteckte Mängel innerhalb von acht Kalendertagen, die nach der Entdeckung des versteckten Mangels folgen. Die Partei Eliet Europe nv haftet was die Gewährfrist betrifft jedenfalls nur für Mängel, die sich innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung herausstellen. Jede Haftung der Partei Eliet Europe nv wegen nicht vertragskonformer Lieferung oder Mängeln fällt überdies von Rechts wegen aus, wenn die Vertragspartei selbst oder von Dritten Reparaturen hat durchführen lassen. Wenn die Eliet Europe nv wegen nicht vertragskonformer Lieferung oder wegen Mängeln haftet, beschränkt sich ihre Haftung zum Gutschreiben oder zur Rückzahlung der gelieferten Arbeiten oder Waren. Eliet Europe nv haftet auch nicht für eventuelle Folgeschäden. Eliet Europe nv kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die sich ergeben, wenn Abänderungen nicht weitergeleitet werden oder falsche Information erteilt wurde.
5. Die gelieferten Waren bleiben das Eigentum der Partei Eliet Europe nv bis der restlose Saldo des Hauptbetrages zuzüglich etwaiger Zinsen und Erhöhungsbedingung entrichtet worden ist. Eliet Europe nv ist im Fall der Nichtzahlung oder unvollständigen Zahlung berechtigt, diese Waren, an welchem Ort sie sich auch immer befinden mögen, zu Lasten der Vertragspartei und ohne Anordnung eines Gerichts abführen zu lassen. Im Fall des Weiterverkaufs wird die Partei Eliet nv den Eigentumsvorbehalt ausüben können bis auf den Betrag des Preises, der an jenem Tag in der Abwicklung des Geschäfts noch nicht entrichtet wurde. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, diese vorliegende Klausel des Eigentumsvorbehalts jedem dritten Erwerber der verkauften Ware mitzuteilen. Diese Klausel gilt zugleich auch wenn die Waren bearbeitet werden. Wenn die unter dem oben angegebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren Gegenstand einer Geschäftsabwicklung, Warenvermischung oder eines Zuwachsrechts sind odergeworden sind, werden die neu entstandenen Produkte mit einem stillen Pfandrecht zu Gunsten der Partei Eliet Europe nv belastet sein.
6. Die Rechnungen sind ohne Nachlass zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu Otegem im Geschäftssitz der Partei Eliet Europe nv (Diesveldstraat 2 – 8553 Otegem). Bei Zahlungsverzug am Fälligkeitstag sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 11% vom Restbetrag schuldig. Wenn ohne triftigen Grund am Fälligkeitstag der geschuldete Betrag nicht oder nur teilweise entrichtet worden ist, wird nach vergeblicher Mahnung wegen Verzug der Schuldsaldo um 12% erhöht mit einem Mindestbetrag von 150,00 € und einem Höchstbetrag von 3 000,00 €, auch wenn ein Zahlungsaufschub eingeräumt wurde. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der Schuld am Fälligkeitstag ist Eliet Europe nv von Rechts wegen berechtigt, der Vertragspartei gegenüber das Einbehaltungsrecht zu beanspruchen, und dies auf welche Güter auch immer, die von der Vertragspartei der Eliet Europe nv anvertraut wurden, oder die noch an die Vertragspartei zu liefern sind, sowie auf welche Verpflichtungen auch immer, denen Eliet Europe nv der Vertragspartei gegenüber noch nachzukommen hat, und dies bis die Schuld restlos im Hauptbetrag zuzüglich etwaiger Zinsen und Erhöhungsbedingung entrichtet worden ist. Bei ganzer oder teilweiser Nichtzahlung der Schuld am Fälligkeitstag werden alle nicht fälligen Beträge, die die Vertragspartei der Eliet Europe nv schuldet von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung sofort einforderbar.
7. Wechselziehung oder die Zahlung mittels Anweisungen bringt keine Schulderneuerung mit sich.
8. Im Falle der Nichterfüllung durch die Vertragspartei wird lediglich Eliet Europe nv berechtigt sein, eine Wahl zu treffen zwischen Erledigung oder Auflösung des Vertrags. Im Fall der Auflösung des Vertrages zu Lasten der Vertragspartei wird der Partei Eliet Europe nv ein Schadenersatz in Höhe von 30% des Kostpreises der bestellten Waren oder Arbeiten zustehen.
9. Die Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht. Lediglich die Gerichte des gerichtlichen Arrondissements Kortrijk sind Gerichtsstand und örtlich zuständig im Fall von Streitigkeiten, auch wenn sich der Geschäftssitz der Vertragspartei außerhalb Belgien befindet, das Recht der Eliet Europe nv, ein Streitgeschäft einem zuständigen Gericht des Allgemeinen Rechtswesens vorzulegen ausgenommen.
10. Die ganze oder teilweise Erledigung des Vertrages schließt die Annahme vorliegender Vertragsbedingungen ein. Diese Vertragsbedingungen haben stets den Vorrang und schließen jene der anderen Partei aus. Im Fall sich widersprechender Bestimmungen nimmt die andere Partei vorliegende Vertragsbedingungen als ausschlaggebend an.
11. Die Vertragspartei erklärt, dass alle Angaben, die der Eliet Europe nv zur Fakturierung der Waren und/oder Dienstleistungen mitgeteilt wurden, richtig sind und erklärt, dass er/sie bei Änderung dieser Daten, die Eliet Europe nv davon sofort benachrichtigen wird. Wenn Kosten entstehen, weil die oben stehenden Angaben nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden, werden diese Kosten zu Lasten der Vertragspartei gehen. Die Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden, dass alle Personendaten, die Eliet Europe nv in Zusammenhang mit der Fakturierung erhalten hat, im Rahmen der Kundenverwaltung und des Direct Marketing verarbeitet werden dürfen.
Diese Verarbeitung erfolgt gemäß dem Gesetz zum Schutz der Privatsphäre vom 8. Dezember 1992.


